Knowledge Transfer Experiments FAQs de

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SMART4ALL zweite öffentliche Ausschreibung

Die Bewerbungseinreichung beginnt am: 15. März 2021, 00:00 Uhr MEZ

Einreichungsfrist ist: 15. Juni 2021, 18:00 MESZ


Häufig gestellte Fragen


Worum geht es bei KTEs?

KTE steht für Knowledge Transfer Experiments, also Wissenstransferexperimente. Ein KTE ist ein kurzes, dreimonatiges Praktikumsexperiment, bei dem eine entsendende Organisation eine/n Mitarbeiter*in zu einer aufnehmenden Organisation in einem anderen Land schickt, um ein bestimmtes Wissen im Zusammenhang mit den SMART4ALL-Technologien und -Säulen zu transferieren. Die Begünstigten erhalten bis zu 8.000 EUR als Mobilitätsunterstützung für die Durchführung des Praktikums.


Wer kann sich auf die zweite KTE Ausschreibung bewerben?

Die folgenden Arten von Organisationen können an der Ausschreibung teilnehmen:

  • Universitäten und andere akademische Einrichtungen.
  • KMU und geringfügig größere Unternehmen,wie in der EU Empfehlung 2003/361 definiert. Geringfügig größere Unternehmen sind definiert als Organisationen mit einer Mitarbeiterzahl von weniger als 500 Beschäftigten und einem Umsatz von weniger als 100 Millionen Euro.
  • Systemintegratoren und/oder Technologieanbieter, d. h. jede Art von Organisation, die auf Technologietransfer oder Systemintegration spezialisiert ist und die Bedürfnisse von Endnutzer*innen bedient, sofern sie in eine der beiden vorherigen Arten von Begünstigten eingeordnet werden kann.


Können sich zwei akademische Einrichtungen auf die KTE Ausschreibung bewerben?

Jede SMART4ALL-Ausschreibung setzt voraus, dass mindestens eine Einrichtung ein KMU/ein kleineres Unternehmen ist und dass diese Einrichtung der führende Partner ist. Daher können sich zwei akademische Einrichtungen nicht gemeinsam bewerben.

Die möglichen Kombinationen sind:

Entsendend Aufnehmend
Academic Industrial
Industrial Academic
Industrial Industrial


Wie finde ich einen Projektpartner, mit dem ich mich bewerben kann?

Durch den SMART4ALL Matchmaking & Partner Search Service haben Sie Zugang zum SMART4ALL Ökosystem für:

  • Matchmaking: Zusammenbringen von technologischen Partnern sowie technologischen und geschäftlichen Parteien, basierend auf spezifischen Anforderungen, Angeboten und Eigenschaften.
  • Partnersuche für SMART4ALL Ausschreibungen.


Kann ich mich auch bewerben, wenn ich aufgrund von Covid-19-Einschränkungen nicht reisen kann?

Ja, Begünstigte, die aufgrund von Covid-19-Einschränkungen nicht reisen können, haben die Möglichkeit, die Höhe der finanziellen Unterstützung auf einen Pauschalbetrag von bis zu 6.000 EUR zu ändern. In diesen Fällen kann das Experiment aus der Ferne durchgeführt werden. Diese Entscheidung kann nur vor der Unterzeichnung der Förderungsvereinbarung (Sub-Grant-Agreement, SGA) getroffen werden. Nach der Unterzeichnung der SGA sind keine Änderungen mehr zulässig und die Begünstigten müssen das Experiment gemäß der Vereinbarung durchführen.


Kann ich mich bewerben, wenn ich kein Unternehmen habe oder kein/e Mitarbeitende*r einer akademischen / industriellen Organisation bin?

Nein, Sie müssen eine juristische Person besitzen oder an ihr beteiligt sein, um sich auf diese öffentliche KTE Ausschreibung zu bewerben. Sie müssen ein/e Mitarbeiter*in sein, das heißt:

Für eine akademische Organisation:

  • Early-Stage Researcher (ESR): ein/e Forscher*in ohne Doktortitel und mit weniger als vier Jahren Erfahrung;
  • Experienced Researcher (ER): ein/e Forscher*in mit einem Doktortitel oder mehr als vier Jahren Erfahrung.
  • Sonstige Forscher*innen (mit einem Master-Abschluss oder höher), die in Bildungseinrichtungen der dritten Ebene, Forschungsinfrastrukturen, gemeinnützigen Organisationen und (wissenschaftlichen) Stiftungen sowie öffentlichen Forschungszentren beschäftigt sind.

Für ein Industrieunternehmen:

  • Leitende Angestellte
  • Technisches Personal
  • Innovationspersonal (z. B. Internet-Technologen)
  • Sonstiges Personal


Kann ich mich bewerben, wenn ich ein/e Mitarbeitende*r eines der Partner des SMART4ALL-Konsortiums bin?

Nein, die sich bewerbenden Institutionen dürfen keinen tatsächlichen oder/und potenziellen Interessenkonflikt mit dem SMART4ALL-Auswahlverfahren sowie während des gesamten Praktikumsprogramms haben. Alle Fälle von möglichen Interessenkonflikten werden von Fall zu Fall geprüft.


8 Muss der/die Mitarbeiter*in die gesamte Dauer des Praktikums bei der aufnehmenden Organisation verbringen oder kann er/sie einige Zeit in der entsendenden Organisation verbringen?

Aufgrund seiner Natur und seiner kurzen Dauer muss der/die Mitarbeiter*in die drei Monate vor Ort bei der Gastorganisation verbringen. Es wird ein Nachweis über die Reise (Hin- und Rückreise) in Form von Flug-, Bahn- oder anderen internationalen Transporttickets verlangt. Begünstigte, die aufgrund von Covid-19-Beschränkungen nicht reisen können, haben jedoch die Möglichkeit, die Höhe der finanziellen Unterstützung auf einen Pauschalbetrag von bis zu 6.000 EUR zu ändern und das Experiment aus der Ferne durchzuführen. Diese Entscheidung kann nur vor der Unterzeichnung des Sub-Grant Agreements (SGA) getroffen werden. Nach der Unterzeichnung des SGA sind keine Änderungen mehr möglich, und die Begünstigten müssen das Experiment gemäß der Vereinbarung durchführen.


Welche Technologien und Kompetenzfelder fördert SMART4ALL?

SMART4ALL konzentriert sich auf CLEC, d.h. energiesparende Computertechnologien, die in vier SMART4ALL-Säulen mit europäischer Führungsrolle und strategischer Bedeutung angewandt werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die folgenden SMART4ALL-Kompetenzfelder (siehe zusammenfassende Tabelle unten, die vollständige Tabelle ist im Leitfaden für Antragstellende verfügbar):

SMART4ALL “SÄULEN”
S
M
A
R
T
4
A
L
L

K
O
M
P
E
T
E
N
Z
F
E
L
D
E
R
DIGITIZED TRANSPORT (Transport und Logistik) DIGITIZED ENVIRONMENT (Umwelt) DIGITIZED AGRICULTURE (Landwirtschaft) DIGITIZED ANYTHING (Sonstiges)
1. Grüner Transport
2. Intelligente Mobilität
3. Mobilitäts-Sharing
4. Robotik
5. Neue Plattformen für effizientes Verbinden von Angebot und Nachfrage
Kfz-Elektronik
6. Autonome Fahrzeuge
7. Vernetzte Fahrzeuge
8. Optimierung von Transports durch Big Data
9. Luft- und Raumfahrtanwendungen
10. Transport und Logistik
11.Stadtverkehrskartierung
1. Smartbuilding
2. Smarthome
3. Überwachung kritischer Infrastruktureng
4. Intelligente Krankenhäuser
5. Überwachung von Wasserqualität
6. Smartgrids
7. Energie-Management
8. Umwelt-Monitoringbr />9. Biologische Vielfalt
10. Überwachung wilder/wandernder Tiere
11. Intelligente Industrie
12. Datenverarbeitung & -visualisierung
1. Intelligente Landwirtschaft
2. KI-inspirierte Landwirtschaft
3. Informationsbasierte, boden- und standortspezifische Anwendungen
4. Nachfrageorientierte, nachhaltige Landwirtschaft
5. Mobile Pflanzen-, Boden- und Umweltsensoren
6. Sensornetzwerke
7. Feldrobotik und Automatisierungs-systeme
8. UAV-basierte Landwirtschaft und Pflanzenüberwachung
9. Selektiver Pflanzenschutz
10. CGeschlossene Nährstoffkreisläufe
11. Entscheidungsunterstützungssysteme (DSS)
12. Null-Energie-Lebensmittel-Systeme
13. Kreislaufwirtschaft
14. Wasser-, Energie- und Lebensmitteleffizienz
15. Wiederverwertung von landwirtschaftlichen Abfällen
1.Mensch-Maschine-Interaktion
2. Digitale Bildung
3. Industrielle Automatisierung
4. Maschinelles Lernen
5. Marktforschung
6. Medizinische und gesundheitliche Anwendungen
7. Aktives & gesundes Altern
8. Unterstützung für Menschen mit Behinderung
9. Cybersecurity
10. Data Mining and Big Data
11. Persönliche Sicherheit
12.Additive Fertigung (3D-Druck)
13. Augmented and Virtual Reality
14. Audio/Video Verarbeitung
15. Standortbezogene Technologien
16. Web- und mobile Anwendungen
17. Drahtlose Sensornetzwerke
18. Katastrophen-management
19. Digitales Erbe
20. Telemedizin
21. Rehabilitation, Wellness, Fitness
22. E-commerce


Kann mein Konsortium einen Antrag stellen, wenn es um CLEC geht, aber unser Kompetenzbereich nicht in der vorherigen Liste enthalten ist?

Ja, Sie können sich bewerben, sofern Ihr Vorschlag auf CLEC/IoT ausgerichtet ist und Sie nachweisen können, dass er sich mit einer der vier thematischen Säulen befasst. Wie im einleitenden Satz erwähnt, ist die obige Liste nicht umfassend, sondern lediglich eine Orientierungshilfe.


Wird SMART4ALL COVID-19 adressieren? Wie?

SMART4ALL wird besonderes Augenmerk auf CLEC-Anwendungen legen, die das COVID-19-Krisenmanagement und alle Aspekte des Lebens vor, während und nach einer solchen Krise erleichtern, wobei der Schwerpunkt auf den vier in Frage 7 beschriebenen thematischen Säulen liegt.

In dieser zweiten öffentlichen Ausschreibung von KTE erhalten Vorschläge, welche sich mit aktuellen und zukünftigen Problemen befassen, die sich aus der COVID-19-Krise ergeben, einen zusätzlichen Punkt auf die Gesamtpunktzahl, wie in Abschnitt 4.2 des Leitfadens für Antragstellende erläutert.


In welchen Ländern dürfen die Partnerinstitutionen des Konsortiums ansässig sein?

Für diesen KTE Ausschreibung sind die folgenden Länder teilnahmeberechtigt:

  • die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.
  • die mit Horizon 2020 assoziierten Länder (diejenigen, die ein Abkommen mit der Union gemäß Artikel 7 der Horizon 2020-Verordnung unterzeichnet haben): Die neuesten Informationen darüber, welche Länder mit Horizon 2020 assoziiert sind oder sich im Prozess der Assoziierung befinden, finden Sie unter: https://ec.europa.eu/research/participants/data/ref/h2020/grants_manual/hi/3cpart/h2020-hi-list-ac_en.pdf
  • Jedes andere südosteuropäische Land (SEE), das in obenstehender Liste nicht aufgeführt ist, aber in Anhang A des H2020-Arbeitsprogramms enthalten ist.
  • Vereinigtes Königreich (UK).

Da eines der Ziele von SMART4ALL darin besteht, die digitale Transformation in hauptsächlich europäischen Ländern, die in europäischen Förderprogrammen unterrepräsentiert sind, durch grenzüberschreitende Experimente zu unterstützen, werden Konsortien, die mindestens ein Mitglied aus einem der SEE-Länder umfassen, zusätzlich priorisiert: Albanien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Kroatien, Griechenland, Ungarn, Kosovo, Moldawien, Montenegro, Nordmazedonien, Rumänien, Slowakei, Slowenien und Serbien.

Vorschläge, die mindestens ein Mitglied aus der SEE-Region in ihrem Konsortium enthalten, erhalten 1 zusätzlichen Punkt zur Gesamtpunktzahl.


Kann ein Konsortium einen Antrag stellen, wenn die beiden Unternehmen aus demselben förderfähigen Land stammen?

Nein, KTE und alle SMART4ALL-Experimente werden grenzüberschreitend sein. Im Fall von KTE müssen beide Mitglieder der antragstellenden Konsortien aus zwei verschiedenen Ländern innerhalb der Liste der förderfähigen Länder stammen.


Kann ein Konsortium oder ein Mitglied eines Konsortiums mehr als einen Vorschlag einreichen?

Jede juristische Person kann sich auf die zweite KTE Ausschreibung in beliebig vielen Konsortien bewerben, der/die an die Gastorganisation zu entsendende Mitarbeiter*in kann jedoch nur an einem Konsortium teilnehmen.


Was beinhaltet das Bewerbungsformular für die KTE Ausschreibung?

Die Vorschläge müssen über die SMART4ALL-Microsite eingereicht werden: https://smart4all-2nd-kte.fundingbox.com

Anträge, die auf anderem Wege eingereicht werden, können nicht für eine Förderung berücksichtigt werden.

Alle Antragstellenden werden aufgefordert, die Einverständniserklärung zu bestätigen - um den vollständigen Antrag einreichen zu können.

Die Vorschläge - die über die Online-Plattform eingereicht werden - sollen folgende Abschnitte enthalten:

● Kontaktinformationen

● Informationen zum Partner Nr. 1: ENTSENDENDE Organisation

● Informationen zu Partner Nr. 2: AUFNEHMENDE Organisation

● Profil der Mitarbeiterin/, des Mitarbeiters der SENDENDEN Organisation

● KTE-Eckdaten

● Beschreibung des KTE

  • o (Bewertet:) EXZELLENZ
  • o (Bewertet:) EFFEKT
  • o (Bewertet:) IMPLEMENTIERUNG

● Covid-19-bezogene Lösungen

● Ethische Fragen, Datenschutz und Privatsphäre

● Fragen für statistische Zwecke

● Bestätigung der Ehrenerklärung und Abwesenheit von Interessenkonflikten

● Einwilligung in Teilnahmebedingungen

● Einwilligung in Verarbeitung personenbezogener Daten

Zusätzliches Material, das nicht im Online-Antragsformular angegeben und ausdrücklich angefordert wurde, wird bei der Bewertung der Vorschläge nicht berücksichtigt. Daten, die nicht im Vorschlag enthalten sind, werden nicht in Betracht gezogen. Das SMART4ALL-Konsortium bemüht sich nach besten Kräften, alle zur Verfügung gestellten Daten vertraulich zu behandeln; zur Vermeidung von Zweifeln sind jedoch allein die Antragstellenden dafür verantwortlich, vertrauliche Informationen als solche zu kennzeichnen.

Den Antragstellenden wird dringend empfohlen, mit der Einreichung des Vorschlags nicht bis zur letzten Minute zu warten. Wenn der Vorschlag aus irgendeinem Grund, einschließlich mildernder Umstände, nicht rechtzeitig eintrifft, führt dies zur Ablehnung desselben.

Für die Überprüfung der Vollständigkeit des Formulars sind allein die Antragstellenden verantwortlich. Daten, die nicht im Formular enthalten sind, werden bei der Bewertung nicht berücksichtigt, unabhängig davon, aus welchem Grund sie nicht enthalten sind.


Wie lange dauert das Ausfüllen der Bewerbung?

Um das Bewerbungsformular erfolgreich auszufüllen, werden Sie wahrscheinlich ca. 1-2 Tage benötigen. Sie werden jedoch in der Lage sein, Mitwirkende zu Ihrer Bewerbung hinzuzufügen, so dass jedes Teammitglied seinen Anwendungsbereich bearbeiten kann, um den Bewerbungsprozess schneller abzuschließen.

In Anbetracht der Tatsache, dass in jedem Abschnitt des Online-Bewerbungsformulars bestimmte Zeichenbegrenzungen festgelegt wurden, möchten wir Sie bitten, sich in Ihrer Bewerbung auf die geforderten Informationen zu konzentrieren und dabei die Herausforderungen und Kompetenzbereiche zu berücksichtigen, die von dieser offenen Ausschreibung adressiert werden.

Wir empfehlen Ihnen außerdem, den Einreichungsprozess deutlich vor der Deadline zu beginnen, um unglückliche Umstände in letzter Minute zu vermeiden.


Wann ist der Stichtag für die Einreichung meiner Bewerbung?

Die Anträge müssen bis zu der in der Ausschreibung veröffentlichten Frist und dem dort genannten Datum eingereicht werden. Es werden nur Vorschläge angenommen, die vor Ablauf der Frist eingereicht werden. Nach Ablauf der Frist werden keine Ergänzungen oder Änderungen an den eingegangenen Vorschlägen berücksichtigt.

Die Frist für diese Aufforderung ist der 15. Juni 2021 (18:00 Uhr MESZ).


Wie läuft das Auswahlverfahren ab und wie lange dauert es?

Das Auswahlverfahren läuft wie folgt ab:

S4a.png

Allgemeine Berechtigungsprüfung:

Ein Vorschlag wird als bewertungsfähig angesehen, wenn er die folgenden Bedingungen erfüllt:

● die Online-Bewerbungsvorlage wurde wie gefordert ausgefüllt,

● der Vorschlag wurde bis zu der in der Ausschreibung veröffentlichten Frist eingereicht,

● the eligibility criteria set out in section 3 were met.

Vorschläge, die nicht alle Bedingungen erfüllen, werden bei der Bewertung nicht berücksichtigt.

Externe Auswertung

Die Vorschläge werden anhand der folgenden Kriterien bewertet: EXZELLENZ, EFFEKT und IMPLEMENTIERUNG. Weitere Einzelheiten finden Sie in Abschnitt 4.2 des Leitfadens für Antragstellende

Konsensphase

In der Konsenssitzung werden die Vorschläge ausgewählt, die eine finanzielle Unterstützung erhalten.

Formale Entscheidung

Die formale Entscheidung über die finanzielle Unterstützung ist abhängig von der Unterzeichnung der SMART4ALL-Fördervereinbarung. Dazu werden die ausgewählten Antragstellenden aufgefordert, Dokumente zu ihrem formalen Status innerhalb der ihnen mitgeteilten Fristen einzureichen. Sollte ein ausgewählter antragstellender Partner die angeforderten Dokumente nicht fristgerecht einreichen, ohne dass eine klare und angemessene Begründung vorliegt, wird der Antrag von der weiteren formalen rechtlichen Bewertung ausgeschlossen. Weigert sich ein Mitglied des antragstellenden Konsortiums, die Fördervereinbarung zu unterzeichnen, wird der Antrag von der finanziellen Förderung ausgeschlossen. Trifft dies ein, wird der erstplatzierte der zunächst abgelehnten Vorschläge, nach einer formellen Sitzung des Auswahlausschusses, den ausgeschlossenen Vorschlag ersetzen.

Kommunikation nach der Auswertung

Die Antragstellenden werden über die Ergebnisse informiert, nachdem die Bewertung abgeschlossen ist und die endgültigen Entscheidungen getroffen wurden. Antragstellende von abgelehnten Vorschlägen erhalten eine E-Mail mit den Gründen für die Ablehnung.


Werden alle Bewertungskriterien das gleiche Gewicht haben?

Jede/r Sachverständige*r bewertet die Anwendung, indem er/sie für jedes Kriterium eine Punktzahl von 0 bis 5 vergibt und einen individuellen Bewertungsbericht erstellt. Die Endnote wird als gewichtete Summe der Einzelbewertungen der Sachverständigen berechnet.

Antragstellende, die mindestens ein Mitglied aus der SEE-Region in ihrem Konsortium haben, erhalten einen zusätzlichen Punkt auf die Gesamtpunktzahl (die sich aus der Addition der drei Einzelkriterien ergibt)

Um die endgültige Rangfolge zu bestimmen, wird jedes Kriterium wie folgt gewichtet:

Kriterium Schwellwert Gewicht Gewichteter Schwellwert
Exzellenz 3 1 3
Effekt 3 1.5 4.5
Implementierung 3 1 3
Beteiligung eines SEE-Partners 1 Extrapunkt
COVID-19 Lösungen 1 Extrapunkt

Gleichstände werden anhand der folgenden Kriterien in der Reihenfolge gelöst:

  • Anzahl der Partner aus einem SEE-Land im Konsortium
  • Punktzahl für die Implementierung
  • Exzellenz-Punktzahl
  • Wirkungsgrad


Welche Kosten sind in KTEs förderfähig? Müssen sie im Antrag detailliert aufgeführt werden?

Die gesamte finanzielle Unterstützung pro KTE beinhaltet nur die folgenden Kostenformen:

  • Gehälter oder Personalmittel, die für die Durchführung eines bewilligten spezifischen KTE-Experiments benötigt werden.
  • Erforderliche Reise-, Unterkunfts- und Aufenthaltskosten für den/die Mitarbeiter*in der entsendenden Organisation, welche/r zur aufnehmenden Organisation entsandt wird (gilt nur für Konsortien, die eine Förderung von 8.000 EUR beantragen).
  • Sozialversicherungskosten, die von der Aufnahmeorganisation zu tragen sind.
  • Anforderungen an die institutionelle Infrastruktur, falls vorhanden (Aufnahme-Arrangement, Infrastruktur).

Die finanzielle Unterstützung erstattet 100 % der förderfähigen Kosten der ausgewählten Dritten, bei denen es sich um gemeinnützige juristische Personen (Universitäten und andere akademische Institute) handelt, und 70% der förderfähigen Kosten der ausgewählten Dritten, bei denen es sich um gewinnorientierte juristische Personen (KMU oder geringfügig größere Unternehmen) handelt. Diese Erstattungssätze sind jedoch bereits in der Pauschalberechnung berücksichtigt und haben keinen Einfluss auf den Verteilungssatz unter den Partnern, wie in Abschnitt 2.7 des Leitfadens für Antragstellende erwähnt.


Wird jedes Mitglied des Konsortiums die beantragten Mittel erhalten?

Alle ausgewählten Antragstellenden unterzeichnen den Vergabe-Vertrag mit dem SMART4ALL-Konsortium. Die unter diesem Sub-Grant Agreement vergebenen Mittel werden direkt aus den Mitteln des europäischen Projekts SMART4ALL bereitgestellt und sind somit Mittel der Europäischen Kommission. Wie bereits erwähnt, steht es den Konsortien frei, die beantragten Mittel auf die beiden Partner zu verteilen. Der Zuschuss wird jedoch an den führenden Partner ausgezahlt, der für die Verteilung innerhalb des Konsortiums verantwortlich ist.


Wann werden die Mittel ausgezahlt?

Die SMART4ALL-Finanzabteilung leistet die Zahlungen an den führenden Partner des KTE auf Basis der eingereichten Deliverables und der Genehmigung durch das ‚SMART4ALL Mentoring Committee:

Fälliges Dokument Fälligkeitsdatum Ratenzahlung (% des Pauschalbetrags)
Einführungsbericht 15 Tage nach Unterzeichnung der Fördervereinbarung (SGA)
50.0
Abschlussbericht Ende von Monat 3 50.0

Der Einführungsbericht wird ein individueller Mentoring-Plan sein, den die ausgewählten Antragstellenden zusammen mit den Coaches erstellen. Diese Coaches werden dem Konsortium, nach Unterzeichnung des Sub-Grant Agreements zugewiesen.

Der individuelle Mentoring-Plan wird Folgendes beinhalten:

  • Die technischen und geschäftlichen KPIs, die während des Experiments erreicht werden sollen.
  • Die Vorlage für den Abschlussbericht.


Kann sich ein Konsortium, das von KTE gefördert wird, auch bei nachfolgenden öffentlichen Ausschreibungen des SMART4ALL-Programms bewerben?

Ja, jedes Konsortium oder jedes Mitglied eines Konsortiums kann sich für nachfolgende offene SMART4ALL-Aufrufe, einschließlich anderer offener KTE-Aufrufe, bewerben und Fördermittel erhalten.

Die einzige Einschränkung ist, dass eine Organisation insgesamt maximal einen Betrag von 100.000 Euro beantragen kann.


Gilt für KTE die "de minimis"-Regel? Gibt es eine zusätzliche Einschränkung bei der Finanzierung?

Nein, die "de minimis"-Regel gilt weder für KTE noch für andere offene SMART4ALL-Ausschreibungen.

Gemäß den Regeln der Europäischen Kommission wird jedoch keine finanzielle Unterstützung an einzelne juristische Personen vergeben, die bereits mehr als 100.000 EUR über offene Aufrufe von H2020 I4MS und SAE Projekten erhalten haben.

Dieser begrenzte Betrag beinhaltet keine Beiträge der Europäischen Kommission, die Ihre Organisation innerhalb eines EU-finanzierten Projekts (innerhalb des FP7 oder H2020) als Begünstigte erhält oder erhalten hat. Die Teilnahme als Begünstigte Institution innerhalb von EU-finanzierten Projekten hat keinen Einfluss auf die Teilnahme an SMART4ALL Ausschreibungen.


Wie sieht der Zeitplan für die Ausschreibungs- und Evaluierungsphasen aus?

Beschreibung Vorläufige Termine
Start der zweiten KTE Ausschreibung 15. März 2021 um 00:00 Uhr MEZ
Bewerbungsfrist der zweiten KTE Ausschreibung 15. Juni 2021 um 18:00 Uhr MESZ
Auswertung und Auswahl Juni-Juli 2021
Konsens-Sitzung August 2021
Kommunikation der Ergebnisse August 2021
Start des Experiments Anfang Oktober 2021
Ende des Experiments Ende Dezember 2021


Welche Art von Unterstützung gibt es für das Erstellen der Bewerbung?

Der Leitfaden für Antragstellende (‚Guide for Applicants‘, GfA) ist das wichtigste Referenzdokument. Er enthält detaillierte Informationen über die Anforderungen des Bewertungs- und Auswahlverfahrens.

Für weitere Informationen zur Ausschreibung, bei Zweifeln bezüglich der Teilnahmebedingungen, der im Antragsformular zu machenden Angaben oder bei technischen Fragen oder Problemen mit dem Antragsformular wenden Sie sich bitte an das SMART4ALL-Helpdesk unter helpdesk@smart4all-project.eu

Das Helpdesk wird auch in der FundingBox Online-Community unter https://spaces.fundingbox.com/spaces/smart4all-helpdesk verfügbar sein.